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Reihenhaus in Marienfelde - machen Sie e ...
externe Objnr | X-RMH-Marienfelde |
Status | Aktiv |
Betreuer | 2 |
Nutzungsart | Wohnen |
Vermarktungsart | Kauf |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Reihenhaus |
PLZ | 12279 |
Ort | Berlin |
Land | Deutschland |
Größe | 103 m² |
Grundstücksgröße | 274 m² |
Zimmer | 4 |
Anzahl Schlafzimmer | 3 |
Anzahl Badezimmer | 1 |
Befeuerung | Gas |
Heizungsart | Zentralheizung |
Stellplatzart | Garage |
Etagenzahl | 3 |
Gäste WC | Ja |
Garten | Ja |
Kaufpreis | 490.000 € |
Provision | Käuferprovision =3,57% des Kaufpreises inkl. 19% Mwst. |
Währung | € |
Stellplatzanzahl | 1 |
Objektbeschreibung
Das Haus gehört als Mittelhaus zu einer Reihenhausanlage in einem angenehmen Wohnumfeld. Es bietet mit seinen ca 103 m² und den 4 Zimmern ausreichend Platz für junge Paare oder Familien. Zusätzlich Flächen im Keller sind ein großer Hobbyraum, ein Heizungsraum und ein Elektroraum. Im Dach gibt es noch eine riesige Fläche, die für Hobbies oder zur Lagerung genutzt werden kann. Im 1. OG befinden sich 3 Schlafzimmer und ein Wannenbad. Im Erdgeschoss befindet sich ein Gäste-WC, eine Küche mit Durchreiche zum danebenliegendem Wohnzimmer. Von hieraus gelangt man auf die große, sonnige Terrasse und den schönen Garten. Die nahegelegene Garage rundet das Angebot ab.Das hier angebotene Haus bietet viel Raum zum Wohlfühlen und viel Potenzial für kreative Ideen. Wie auf den Fotos zu erkennen ist, besteht natürlich auch etwas Handlungsbedarf um es so zu gestalten, dass dieses Haus zu Ihrem wird. Wir freuen uns auf eine gemeinsame Besichtigung mit Ihnen.
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 08.09.2031
Endenergiebedarf: 283.87 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1975
Wesentlicher Energieträger: Gas
Energieausweis
Energieausweis | Bedarfsausweis |
Energieausweis gültig bis | 08.09.2031 |
Endenergiebedarf | 283,87 kWh/(m²*a) |


Ausstattung
- Schöner Garten- Terrasse
- großes Wohnzimmer
- 3 Schlafzimmer
- großer Dachboden mit Fenstern
- großer Hobbyraum im Keller
- Garage
- uvm.
Lage
Marienfelde ist ein Otsteil des Bezirks Berlin-Tempelhof-Schöneberg.Seine Geschichte geht zurück bis ins 13. Jahrhundert, wo es etwa um 1220 als Bauersiedlung gegründet wurde. Es gehörte ursprünglich zu den Ländereien des Templerordens. Sehenswürdigkeiten sind u.a. Alter Dorfkern mit der ältesten Dorfkirche Berlins und Gutspark mit Parkanlage und Freizeitpark Marienfelde.
Alle Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs und medizinische Betreuung sind vorhanden. Kitas, Grund- und Oberschulen sind ebenso in der Nähe wie der große Park mit dem Klosterteich.
WICHTIGER HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT:
Nach den EU-Verbraucherrechterichtlinien sind Makler seit dem 13.06.2014 dazu verpflichtet, ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu informieren. Ein Fernabsatzvertrag ist bereits zustande gekommen, wenn Sie uns telefonisch oder per Email bezüglich einer Immobilie kontaktieren. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Sie vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins bzw. vor Überlassung weiterer Informationen zur Immobilie von uns eine Email mit detaillierten Informationen bezüglich Ihres Widerrufsrechts bekommen. Erst danach können wir in vollem Umfang für Sie tätig werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Verbraucher. Wir hoffen, dass wir Sie - trotz des kleinen Mehraufwandes - Ihrer neuen Immobilie einen entscheidenden Schritt näher bringen können!
WICHTIGER HINWEIS ZUM GELDWÄSCHEGESETZ:
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir seit geraumer Zeit, gemäß Geldwäschegesetz (GwG), dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir (üblicherweise spätestens bei Besichtigung) die relevanten Daten Ihres Personalausweises (ggf. Handelsregisterauszug einer Firma) festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Insofern bitten wir schon vorab höflichst um Verständnis, wenn wir Sie, spätestens bei Durchführung der gemeinsamen Objektbesichtigung, um Vorlage eines gültigen Ausweis- bzw. Legitimationsdokumentes (dazu zählt NICHT der Führerschein) bitten.
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Sonstiges
Alle Angaben und Informationen zu diesem Angebot sind unverbindlich und beruhen auf Aussagen des Eigentümers bzw. der Verwaltung, Irrtum vorbehalten. Für diese Angaben können wir keine Garantie übernehmen, sie sind vom Interessenten selbst zu prüfen.Es gelten unsere folgenden "Allgemeine Geschäftsbedingungen".
Allgemeine Geschäftsbedingungen HAMEL IMMOBILIEN
§ 1 Weitergabeverbot
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Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.